Ausstellung von telefonischen AU’s und e-Rezepten
Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
die folgende Regelungen gelten noch nicht für Privatpatienten.
Um ein eRezept ausstellen zu können, ist es zwingend nötig, die Versicherungskarte vor dem ersten Rezept einlesen zulassen. Eine Mitgliedsbescheinigung reicht hier häufig nicht aus, da der QR-Code nicht zuverlässig lesbar ist. Diese Information haben wir aus einigen Rückmeldungen der Apotheken erhalten. Verbandststoffe, Hilfsmittel, Teststreifen und parenterale Ernährung können nicht auf einem eRezept verordnet werden. Ebenfalls können keine eRezepte bei Patienten ausgestellt werden, die über die Polizei versichert sind.
Wir dürfen nach neuen Regelungen bei nicht schwerer Symptomatik telefonisch krankschreiben. Die AU, darf in diesem Fall max. 5 Kalendertage pro Erkrankung ausgestellt werden und wir brauchen die Versicherungskarte dabei nicht zwingend einlesen. Bei einer Verlängerung ist eine Vorstellung in der Praxis nötig.
Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung