Warum eine Patientenverfügung?
– Im Fall der Fälle passieren alle Schritte nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.
– Ihre Familie/ Angehörigen müssen keine schweren Entscheidungen treffen.
– Ihr festgelegte Vertrauensperson kann die Entscheidungen nach Ihren Wünschen treffen. Es wird so keine fremde Person in die Entscheidung involviert.
Aufgeführt finden Sie die Textbausteine und Vordrucke des Bundesministeriums der Justiz für Verfügungen
Vor dem Ausfüllen der Verfügungen lesen Sie bitte aufmerksam folgende Broschüre:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=42
Betreuungsverfügung:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Vorsorgevollmacht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine Ausfüllhilfe, mit ausführlichen Erklärungen an:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
Gerne machen wir einen Termin zur Aufklärung, um mit Ihnen die Verfügungen / Vollmachten zu besprechen. Bringen Sie hierfür gerne die ausgefüllten und vorbereiteten Unterlagen (insbesondere mit bereits eingetragenen Bevollmächtigten) mit.
Nach dem Gespräch in unserer Praxis, können Sie die Verfügungen / Vollmachten online bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So hat diese auch ihre rechtliche Wirkung.
Bundesnotarkammer:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/registrierung
Organ- und Gewebespende (Quelle: BZgA)
Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen und Menschen mit Behinderung die Chance auf ein neues und besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich Menschen zu Lebzeiten bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/ oder Gewebe zu spenden. Wir bitten Sie daher: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende und treffen Sie Ihre ganz persönliche Entscheidung und dokumentieren diese!
Voraussetzung:
Eine Entahme ist -vorausgesetzt, eine Zustimmung liegt vor- nur zulässig, wenn der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt wurde. Für eine Gewebeentnahme reicht es aus, wenn der Herz-Kreislauf-Stillstand mehr als drei Stunden zurückliegt.
Altersgrenze:
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Einwilligung in die Entnahme ohne Zustimmung einer bzw. eines Erziehungsberechtigten zur Organ- und/ oder Gewebespende erklärt werden. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Spende widersprochen werden. Eine feste Altershöchstgrenze für eine Organspende gibt es nicht. Entscheidend ist der tatsächliche biologische Zustand der Organe. Grundsätzlich werden alle Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/ oder Gewebe spenden möchten.
Ihre Entscheidung dokumentieren:
Folgende Möglichkeiten haben Sie zur Dokumentation Ihrer Entscheidung:
– Organspende-Register
– Organspendeausweis (können Sie auch in unserer Praxis bekommen)
– Patientenverfügung
Organspende-Register
Die Dokumentation Ihrer Entscheidung ist ganz einfach. Tragen Sie sich unter http://www.organspende-register.de in das Organspende-Register ein. Ihre Daten sind dort sicher. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre im Register gespeicherte Daten, um Ihren Eintrag zu ändern. Die können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!