Warum ein Gesundheitscheck?
Vorsorgeuntersuchungen haben für viele Erkrankungen eine große Bedeutung. Im Rahmen der Krankheitsvermeidung sollten Risikofaktoren erkannt und beseitigt werden. In frühen Stadien können die meisten Krankheiten geheilt, oder eine Verschlimmerung kann durch frühzeitige Behandlung vermieden werden.
Im Folgenden haben wir Vorsorgempfehlungen für Sie zusammengestellt, die sich an den gesetzlichen Vorgaben, den Leitlinien der Fachgesellschaften und an den Ergebnissen richtungsweisender wissenschaftlicher Untersuchungen orientieren.
Wir beraten Sie gerne, welcher Gesundheitscheck in Ihrem Alter sinnvoll ist.
Klicken Sie auf die folgenden Untersuchungen, um mehr über die Inhalte zu erfahren.
Gesundheitsuntersuchung
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr (alle 2 Jahre)
- Anamnese
– Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese
– Erfassung des Risikoprofils für Herz- u. Kreislauferkrankungen
- Klinische Untersuchung
– Ganzkörperstatus
– Messung von Blutdruck, Gewicht und Taillenumfang
- Laboratoriumsuntersuchungen
– Blutuntersuchung auf Nüchtern-Glukose, Gesamtcholesterin
– Urinuntersuchung auf Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Eiweiß, Nitrit
Sinnvolle Zusatz-Laboruntersuchungen
sinnvolle Laborparameter in Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung:
keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge
Zusatzlabor “standard”
- Großes Blutbild
- Nierenwert: Kreatinin
- Leberwert: GGT
- Entzündungswert: BSG
Zusatzlabor “plus”
enthält Zusatzlabor “standard”, zusätzlich:
- Blutfettwerte: HDL, LDL, Triglyceride
- Gichtwert: Harnsäure
Zusatzlabor “komplett”
enthält Zusatzlabor “plus”, zusätzlich:
- Leberwerte: Bilirubin, AP, GOT, GPT
- Elektrolyte: Natrium, Kalium
- Eisenstoffwechselwerte: Eisen, Ferritin
- Entzündungswert: CRP
- Schilddrüsenwert: TSH
- Muskel- und Herzenzym: CK
Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten
Als Vorsorgeuntersuchung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
- HIV-Test
- Hepatitis B HBs-Ag
- Hepatitis B-Titer Anti-HBs
- Hepatitis C Anti-HCV
Ultraschalluntersuchungen
Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge
- Ultraschall der Bauchorgane und der Bauchgefäße und Bauchgefäße incl. der Aorta (Bauchschlagader)
- Ultraschall der Schilddrüse
- Dopplergestützte Messung der Beindurchblutung (Knöchel-Arm-Index; Arteriosklerose-Vorsorgeuntersuchung)
- Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Arterien (Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung)
- Herzultraschalluntersuchung
Hautkrebs-Screening
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35 Lebensjahr (alle 2 Jahre)
- gezielte Anamnese
- Inspektion der gesamten Haut einschl. des behaarten Kopfes sowie aller Hautfalten
Impfberatung
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
- Allgemein empfohlene Impfungen (Ständige Impfkommission, Robert-Koch-Institut)
- Indikationsimpfungen
Prostata-Krebsvorsorge für Männer
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 45. Lebensjahr (jährlich):
- gezielte Anamnese
- Inspektion des äußeren Genitales
- Abtasten der Leistenlymphknoten
- Abtasten der Prostata vom After aus
keine Leistungs der gesetzlichen Krankenkassen (sinnvoll ab dem 40. Lebensjahr):
- Tumormarker für das Prostata-Carcinom (PSA-Test (f/t-PSA-Ratio))
Früherkennungsuntersuchung Darmkrebs
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr (jährlich):
- Aufklärung über verschiedene Früherkennungsmaßnahmen
- Papierstreifentest und Tastuntersuchung des Enddarms
keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (sinnvoll ab dem 50. Lebensjahr, bei familiärer Vorbelastung früher):
Bei nicht erfolgter Vorsorge-Darmspiegelung:
- ImmunologischerStuhltest zur Darmkrebserkennung: M2-PK
- Tumormarker für Darmkrebs: CEA
Herz-Kreislauf-Untersuchung (Cardio-Check) / DMP KHK
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bei bekannter koronarer Herzkrankheit im Rahmen eines Disease Management-Programms:
Alle 3 Monate:
- KHK-spezifische Anamnese
- KHK-spezifische körperliche Untersuchung
Einmal im Jahr:
- EKG
- Belastungs-EKG
- Laboruntersuchung:
– Großes Blutbild
– Herz- und Muskelenzyme (CK, CK-MB)
– Nierenwerte (Kreatinin, Natrium, Kalium)
Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge:
- Herzfrequenzvariabilitätsanalyse
- Belastungs-EKG
- Langzeit-EKG
- Langzeit-Blutdruckmessung
- Herzultraschall (Echokardiographie)
- Duplex-Sonographie der hirnversorgenden Arterien (Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung)
- Laboruntersuchungen
– Risikofaktor Homocystein, Lipoprotein a
– Risikofaktor hsCRP
– Erhebung eines vollständigen Lipoproteinprofils: Gesamt-Cholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride - Bestimmung des individuellen Risikos (PROCAM-Score) für Herzinfarkte und Schlaganfälle
(PROCAM-Score = Risiko, in den nächsten 10 Jahren einen Herzinfarkt od. Schlaganfall zu bekommen) - Beratung zur Life-Style-Modifikation zur Verbesserung des Risikoprofils
Geriatrisches Basis-Assessment
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 70. Lebensjahr (zweimal jährlich)
- Untersuchung auf das Vorliegen einer beginnenden Demenz
- Beurteilung von Muskelkraft, Koodinationsfähigkeit und Sturzgefährdung (Geh- und Stehfähigkeit)
Osteoporose-Check
- Beurteilung des Risikoprofils für eine Osteoporose
- Vit D-Bestimmung
- Knochendichtemessung (DXA-Osteodensitometrie beim Orthopäden)
Berufseignungsuntersuchung
- Ausführliche Krankheitsanamnese
- Ganzkörperuntersuchung
- Blutdruckmessung
- Bescheinigung
Bluthochdruck- Check
- Ambulante Langzeit-Blutdruckmessung
- Hypertonie-spezifische Anamnese
- Hypertonie-spezifische körperliche Untersuchung
- EKG und Belastungs-EKG
- Urinuntersuchung incl. Mikroalbuminurie-Test
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Warum eine Patientenverfügung?
– Im Fall der Fälle passieren alle Schritte nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.
– Ihre Familie/ Angehörigen müssen keine schweren Entscheidungen treffen.
– Ihr festgelegte Vertrauensperson kann die Entscheidungen nach Ihren Wünschen treffen. Es wird so keine fremde Person in die Entscheidung involviert.
Aufgeführt finden Sie die Textbausteine und Vordrucke des Bundesministeriums der Justiz für Verfügungen
Vor dem Ausfüllen der Verfügungen lesen Sie bitte aufmerksam folgende Broschüre:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=42
Betreuungsverfügung:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Vorsorgevollmacht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine Ausfüllhilfe, mit ausführlichen Erklärungen an:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
Gerne machen wir einen Termin zur Aufklärung, um mit Ihnen die Verfügungen / Vollmachten zu besprechen. Bringen Sie hierfür gerne die ausgefüllten und vorbereiteten Unterlagen (insbesondere mit bereits eingetragenen Bevollmächtigten) mit.
Nach dem Gespräch in unserer Praxis, können Sie die Verfügungen / Vollmachten online bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So hat diese auch ihre rechtliche Wirkung.
Bundesnotarkammer:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/registrierung
Organ- und Gewebespende
Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen und Menschen mit Behinderung die Chance auf ein neues und besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich Menschen zu Lebzeiten bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/ oder Gewebe zu spenden. Wir bitten Sie daher: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende und treffen Sie Ihre ganz persönliche Entscheidung und dokumentieren diese!
Voraussetzung:
Eine Entnahme ist -vorausgesetzt, eine Zustimmung liegt vor- nur zulässig, wenn der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt wurde. Für eine Gewebeentnahme reicht es aus, wenn der Herz-Kreislauf-Stillstand mehr als drei Stunden zurückliegt.
Altersgrenze:
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Einwilligung in die Entnahme ohne Zustimmung einer bzw. eines Erziehungsberechtigten zur Organ- und/ oder Gewebespende erklärt werden. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Spende widersprochen werden. Eine feste Altershöchstgrenze für eine Organspende gibt es nicht. Entscheidend ist der tatsächliche biologische Zustand der Organe. Grundsätzlich werden alle Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/ oder Gewebe spenden möchten.
Ihre Entscheidung dokumentieren:
Folgende Möglichkeiten haben Sie zur Dokumentation Ihrer Entscheidung:
– Organspende-Register
– Organspendeausweis (können Sie auch in unserer Praxis bekommen)
– Patientenverfügung
Organspende-Register
Die Dokumentation Ihrer Entscheidung ist ganz einfach. Tragen Sie sich unter www.organspende-register.de in das Organspende-Register ein. Ihre Daten sind dort sicher. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre im Register gespeicherte Daten, um Ihren Eintrag zu ändern. Die können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
(Quelle: BZgA)
Die Kosten für gesetzlich empfohlene Untersuchungen werden alle 1-2 Jahre von allen Versicherungen übernommen.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!